Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Filmnächte Leipzig
Stand 03.02.2022
1. Vertragsbeziehungen, Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung
1.1.
Bei den Filmnächten Leipzig finden Veranstaltungen der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH als "Eigenveranstaltungen" und Veranstaltungen Dritter, als "Fremdveranstaltungen", statt. Ein auf jedem Ticket enthaltener Aufdruck zur Identität der Veranstalter:in weist aus, ob es sich um eine Veranstaltung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (nachfolgend: „PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH“ oder „Inhaber:in des Hausrechts“) oder um die Veranstaltung eines Dritten (nachfolgend: „Veranstalter:in“) handelt. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH zustande.
Bei Fremdveranstaltungen wird eine Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und der jeweiligen Veranstalter:in begründet. Mit dem Kauf des Tickets erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen deshalb ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche der Besucher:in bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen die Veranstalter:in zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall /Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung.
1.2.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Eigenveranstaltungen der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH und den Veranstaltungsbesucher:innen (nachfolgend: „Besucher:in“).
Die nachfolgende Hausordnung findet Anwendung auf sämtliche Eigen- und Fremdveranstaltungen der Filmnächte Leipzig. Sie gilt für sämtliche Film-, Konzert- bzw. Veranstaltungsbesucher:innen der Filmnächte Leipzig.
1.3.
Die AGB und die Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart bei Erwerb von Tickets durch direkten Kauf an der Tageskasse / Abendkasse der Filmnächte Leipzig, bei Bestellung im Internet über www.etix.com und über Vorverkaufsstellen.
1.4.
Erfolgt der Kartenerwerb im Vorverkauf über Vorverkaufsstellen, sind zusätzlich deren AGB für den Kartenverkauf zu beachten.
1.5.
Tickets
Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Ausschließlich über autorisierte Vertriebskanäle gekaufte Tickets sind gültig. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Tickets der Filmnächte Leipzig gelten nicht für Kinoveranstaltungen unseres Programmpartners Cineplex Leipzig.
Gutscheine für Kinoveranstaltungen
Gutscheine einschließlich 5er Tickets haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 36 Monaten. Sofern die Filmveranstaltung ausverkauft ist, besteht kein Recht auf Einlösung des Gutscheins für die ausverkaufte Veranstaltung. Gutscheine sind für Filmveranstaltungen der Filmnächte Leipzig gültig. Sie gelten nicht für Konzerte und für Filmveranstaltungen mit konzertanter Begleitung. Der Verkaufspreis auch anteilig wird bei Verlust des Gutscheines oder bei Differenzen im Kartenpreis nicht erstattet.
2. Absage von Veranstaltungen, Rückgaberecht / Annullierung von Kinotickets
2.1.
Erworbene Tickets werden nicht erstattet oder umgetauscht, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
Grundsätzlich sind Regen oder kühles Wetter keine Gründe für die Absage von Veranstaltungen.
2.2.
Eine Veranstaltung kann bei amtlichen Unwetterwarnungen, im Katastrophenfall oder aufgrund technischer Havarien abgesagt werden. In diesem Fall (darunter zählen keine Unterbrechungen bis zu 30 Minuten) werden erworbene Kinotickets erstattet. Ist der Film bereits um mehr als die Hälfte abgespielt worden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
2.3.
Im Fall einer Absage der Veranstaltung gilt für die Erstattung von Kinotickets folgendes:
Abendkasse / Tageskasse
Gäste, die an der Abendkasse oder an der Tageskasse des Veranstaltungsortes Filmnächte Leipzig Tickets erworben haben, werden gebeten, die Tickets zur Rückerstattung mit dem hier bereitgestellten Formular an folgende Adresse einzusenden:
PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH
Carolinenstraße 1a
01097 Dresden
Bitte das Formular gut lesbar und vollständig ausfüllen und die Tickets hinzufügen (bei Online-Einlösung A4-Tickets einfach anheften). Bitte beachtet, dass nur vollständige und unterschriebene Formulare bearbeitet werden können.
Der Ticketpreis sowie die Portokosten werden entsprechend eurer Angaben zurückerstattet. Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Veranstalter:in geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte ist nicht möglich.
Bitte habt Verständnis dafür, dass die Rückerstattung bis zu 30 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
Onlinetickets
Besucher:innen, die Onlinetickets über www.etix.com gekauft haben, bekommen den Ticketpreis automatisch auf das beim Kauf genutzte Konto gutgeschrieben. Wenn die Gutschrift nicht innerhalb von 30 Werktagen eingegangen ist, so ist dies schriftlich unter folgender Adresse anzuzeigen: PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, Carolinenstraße 1a in 01097 Dresden. Der Ticketpreis wird dann innerhalb von 14 Tagen gutgeschrieben.
Vorverkaufsstellen
Besucher:innen, die Tickets über die Vorverkaufsstellen erworben haben, bekommen nach Vorlage und Abgabe des gültigen Tickets sowie Kassenbelegs den Ticketpreis von der Vorverkaufsstelle erstattet. Es obliegt der Vorverkaufsstelle, diesen in bar auszuzahlen oder dem Konto gutzuschreiben. Die Erstattung kann nur in der jeweiligen Vorverkaufsstelle vorgenommen werden, wo das Ticket auch vorab erworben wurde.
Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Gutscheine / 5er-Tickets
Im Falle der Einlösung eines Gutscheins bitten wir darum, uns das dafür ausgehändigte Ticket mit dem hier bereitgestellten Formular an folgende Adresse einzusenden:
PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH
Carolinenstraße 1a
01097 Dresden
Der Gesamtbetrag für den Gutschein sowie die Portokosten werden zurückerstattet. Bitte nutzt dafür das bereitgestellte Formular.
Im Falle einer Einlösung eines 5er-Tickets bitten wir darum, uns das dafür ausgehändigte Ticket mit dem hier bereitgestellten Formular an die oben genannte Adresse einzusenden. Der Gesamtbetrag für die Anzahl der eingelösten Tickets des 5er-Tickets, sowie die Portokosten werden gemäß eurer Angaben zurückerstattet.
Bitte das Formular gut lesbar und vollständig ausfüllen und auf die zweiten Seite die Tickets in die vorgesehenen Felder kleben (bei Online-Einlösung A4 Tickets einfach anheften/ 2. Seite entfällt). Bitte beachtet, dass nur vollständige und unterschriebene Formulare bearbeitet werden können.
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte ist nicht möglich. Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber dem/der Veranstalter:in geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Bitte habt Verständnis dafür, dass die Rückerstattung bis zu 30 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
2.4.
Freikarten werden nicht zurückerstattet. Die Ausgabe einer neuen Freikarte muss mit der originären Ausgabestelle geklärt werden.
Zutritt zum Veranstaltungsort, Gültigkeit der Tickets
Beim Zutritt des Geländes der Filmnächte Leipzig ist der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst das gültige Ticket unaufgefordert vorzuzeigen.
Mit Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3. Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH und dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst sind angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Filmnächte Leipzig gewährt.
Aufgrund des nächtlichen Beginns der Filmveranstaltungen werden Besucher:innen unter 18 Jahren oder Jugendliche / Kinder ausschließlich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen eingelassen. Die FSK-Angabe (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film freigegeben ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Hinweise zur Erziehungsbeauftragung findest du hier.
Die Jugendschutzbeauftrage der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (gemäß § 7 Abs. 1 JMStV neu) ist: Frau N. Jakob (info) @ filmnaechte.de
4. Haftung
Die Haftung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die eine Besucher:in auf Grund einer Pflichtverletzung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).
5. Datenschutz
Soweit die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH persönliche Daten von Besucher:innen erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen, die im Auftrag der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH persönliche Daten von Besucher:innen nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs / Kartenvorverkaufs) sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet. Weitere Informationen erhältst du hier.
6. Ton- und Bildaufzeichnungen
Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH darf bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte Leipzig Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen). Print-, Online- und Fernsehmedien werden sämtliche Aufnahmen /Aufzeichnungen und Übertragungen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung/ Absprache mit der Veranstalter:in gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesucher:innen ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, Dresden.
8. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Hausordnung der Filmnächte Leipzig
Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen Besucher:innen der Filmnächte Leipzig die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.
1.
Geltungsbereich
Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände der Filmnächte Leipzig einschließlich aller Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Die Hausordnung gilt an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen, die bei den Filmnächten Leipzig stattfinden.
2.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
3.
Ziel der Hausordnung
Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der Filmnächte Leipzig mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, die Filmnächte Leipzig vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.
4.
Hausrecht
Der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH steht auf dem gesamten Gelände der Filmnächte Leipzig das alleinige Hausrecht („Inhaber:in des Hausrechts“) zu.
Den Anweisungen der Inhaber:in des Hausrechts, deren Vertreter:innen und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Wird die Veranstaltung nicht von der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, sondern von einem Dritten (nachfolgend „Veranstalter:in“) durchgeführt, sind auch die Anweisungen der Veranstalter:in sowie dessen Vertreter:innen und Hilfspersonen uneingeschränkt und unverzüglich zu befolgen.
4.1.
Zutritt zum Veranstaltungsort
Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet.
Alle Besucher:innen sind verpflichtet, auf Verlangen ihr Veranstaltungsticket vorzuweisen.
4.2.
Personenkontrollen, Zutrittsverweigerung, Ausschluss von der Veranstaltung
Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zu den Filmnächten Leipzig.
Die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstalter:in behalten sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstalter:in, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst dürfen Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob diese aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Inhaber:in des Hausrechts und dem Veranstalter:in, dessen beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen sowie dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
Personen, die aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, darf der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.
4.3.
Solange die Besucher:in keine angemessene Kontrolle zulässt, dürfen die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstalter:in, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen und der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass die Besucher:in gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und die Besucher:in aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Gelände der Filmnächte Leipzig verweigern.
4.4.
Wird einer Besucher:in aus oben genannten Gründen der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert, so hat die Besucher:in keinen Anspruch auf Geldersatz für das eigene Ticket.
4.5.
Ausschluss von der Veranstaltung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn eine Besucher:in auf dem Gelände der Filmnächte Leipzig eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, sind die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstalter:in berechtigt, die Besucher:innen von der Veranstaltung auszuschließen. Wird von diesem Ausschlussrecht Gebrauch gemacht, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
4.6.
Rauchen
In den ausgewiesenen Nichtraucherbereichen (u.a. gesamter Tribünenbereich) ist das Rauchen untersagt. Bei Missachtung werden Raucher:innen nach erfolgloser Mahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen.
4.7.
Verbote
Auf dem Gelände der Filmnächte Leipzig ist verboten:
das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und Flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen;
jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen; das Mitführen von Waffen jeglicher Art; das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.); das Entzünden von offenem Feuer; das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art; das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden in entsprechender Funktion; die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten; das Betreten von Bereichen, die für Besucher:innen als nicht zugelassen gekennzeichnet sind; das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen (dazu zählen auch Picknick-Körbe); das Mitbringen, Aufstellen und Benutzen von Stühlen und Tischen; bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern; bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; das Auslegen und Verteilen von Handzetteln und das Anbringen von Plakaten; das Abstellen von Fahrrädern auf dem Veranstaltungsgelände, das Anschließen von Fahrrädern an Zäune, Tore oder sonstigen Ein- und Ausgängen (bei Zuwiderhandlung behält sich die Veranstalter:in vor, dass Fahrrad kostenpflichtig zu entfernen).
4.8.
Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen davon ist ein 0,5L ©Tetra Pak ohne Verschluss oder eine 0,5L PET Flasche ohne Verschluss für den persönlichen Verzehr mit alkoholfreiem Inhalt.
Ferner sind von dem Verbot des Mitbringens von Speisen und Getränken ausgenommen Veranstaltungen, bei denen es im Vorhinein ausdrücklich anders angekündigt wurde; auch in diesen Fällen sind jedoch nur zum persönlichen Verzehr übliche Mengen zulässig.
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Generell dürfen die Transportbehältnisse und Verpackungen für Speisen und Getränke weder sperrig noch gefährlich oder als Wurfgeschoss geeignet sein. Getränkedosen sind in keinem Fall gestattet.
Die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstalter:in deren Vertreter:innen und Hilfspersonen sowie der Ordnungsdienst sind befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besucher:innen mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.
4.9.
Kinderwagen
Kinderwagen können aus Sicherheitsgründen nicht auf das Gelände der Filmnächte Leipzig mitgenommen werden.
4.10.
Regenschirme, Rucksäcke, schweres Gepäck
bei Filmveranstaltungen
Das Mitführen von schwerem Gepäck innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Dazu zählen große Rucksäcken (ab einem Volumen von 20l), Koffer, Reisetaschen, große oder mehrere Fahrradtaschen usw. Umhängetaschen, Handtaschen, Schirme, Falttaschen mit Decken und Jacken usw. können problemlos mitgeführt werden. Beachtet bitte die Hinweise auf unseren Sicherheitstafeln.
bei Konzerten
Für Konzerte ist das Mitführen von Rucksäcken und schwerem Gepäck, wie Koffer, Reisetaschen, Fahrradtaschen, große Falttaschen usw. untersagt. Taschen bis max. A4-Größe sind erlaubt. Weiterhin ist da Mitführen von Stockschirmen untersagt. Jeder Konzertveranstalter:in behält sich aus Sicherheitsgründen zum Zeitpunkt des Konzertes das Recht vor, weitere Einschränkungen beim Mitführen von Gepäck und anderen Gegenständen umzusetzen. Wir empfehlen daher, auf das Mitführen von Gepäck und Taschen generell zu verzichten. Beachtet bitte die Hinweise auf unseren Sicherheitstafeln.
5. Copyright, Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher:innen
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche unserer Abbildungen und Fotos ausschließlich unserem Urheberrecht unterliegen. Die Filmnächte Leipzig sind eine beim Patentamt eingetragene Wort-und Bildmarke. Eine Nutzung der Wort- und Bildmarke ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich. Sämtliche während den Filmnächten Leipzig aufgeführten Filme und Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte Leipzig ist ohne Genehmigung der Inhaber:in des Hausrechts und der Veranstalter:in ausnahmslos verboten. Professionelle Video-/ Fotokameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung der Inhaber:in des Hausrechts und der Veranstalter:in nicht auf das Gelände der Filmnächte Leipzig mitgebracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird die Inhaber:in des Hausrechts und von der Veranstalter:in, deren Mitarbeiter:innen überwacht. Ein Verstoß kann zum Verweis der Besucher:innen von der Veranstaltung führen.
6. Verhalten
Allgemeine Verhaltensregeln
Jede Besucher:in hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Alle Besucher:innen haben den Anordnungen der Ordnungskräfte, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Inhaber:in des Hausrechts sowie der Veranstalter:in Folge zu leisten. Durchsagen der Inhaber:in des Hausrechts sowie der jeweiligen Veranstalter:in sind stets zu beachten und den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Treppen sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.
7. Katastrophenfall
Jede Besucher:in hat seiner Mitwirkungspflicht, insbesondere bei einer Räumung oder Evakuierung nachzukommen. Der Evakuierungs- und Bestuhlungsplan hängt öffentlich an den Eingängen zum Veranstaltungsgelände aus. Im Evakuierungsfall ist Ruhe zu bewahren und den Anweisungen der Inhaber:in des Hausrechts und der Veranstalter:in deren Vertreter:innen und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) Folge zu leisten. Für eine Evakuierung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Fluchtwege zu benutzen. Die Fluchtwege befinden sich links und rechts neben der Bildwand-Bühnenkonstruktion. Weitere Fluchtwege sind die offiziellen Ein- und Ausgänge.
8. Erste Hilfe
Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam bzw. eine geschulte Ersthelfer:in zur Verfügung. Jeder Unfall / Personenschaden ist unverzüglich der Inhaber:in des Hausrechts und der Veranstalter:in, deren beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst mitzuteilen.
9. Sachschäden
Entstandene Sachschäden sind unverzüglich der Inhaber:in des Hausrechts und der Veranstalter:in, deren beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst anzuzeigen.
10. Fundsachen
Sämtliche auf dem Gelände der Filmnächte Leipzig gefundenen Gegenstände sind bei der Inhaber:in des Hausrechts oder bei der Veranstalter:in, dessen beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst abzugeben.
11. Müllentsorgung
Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird von der Inhaber:in des Hausrechts und von der Veranstalter:in, deren beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst überwacht.
12. Umwelt
Es ist uns ein Anliegen, dass auch die nähere Umgebung der Filmnächte Leipzig geschont wird. Bitte beachtet die Regelungen der Hausordnung (insbesondere hinsichtlich der Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten) auch in der näheren Umgebung des Geländes der Filmnächte Leipzig.
13. Parken, Befahren des Veranstaltungsgeländes mit dem Fahrrad/PKW
Auf dem Gelände der Filmnächte Leipzig herrscht ein Parkverbot. Fahrzeuge können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Für Fahrräder stehen Stellplätze vor dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstalter:in übernehmen keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge.
Das Durchfahren des Veranstaltungsgeländes mit Fahrrad ist nicht erlaubt.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
14. Haftung
Die Haftung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die eine Besucher:in auf Grund einer Pflichtverletzung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).
14.1.
Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nicht.
14.2.
Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten ihres Personals beruht.
14.3.
Die Besucher:in haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
14.4.
Bei Veranstaltungen kann aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Hörschutz zu verwenden. Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
14.5.
Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen einer Besucher:in und der Veranstalter:in individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen den vorgenannten Regelungen vor.
15. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt mit dem 10.04.2017 in Kraft.
Diese Hausordnung kann von der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.
Diese Hausordnung ist an den Zugängen zum Veranstaltungsgelände der Filmnächte Leipzig öffentlich ausgehängt.